StVO-konforme Autowerbung
Worauf Unternehmen achten müssen, um auf privaten Autos zu werben
Autowerbung auf privaten Autos ist eine wirkungsvolle und effiziente Form der Außenwerbung. Sie erreicht lokale Zielgruppen, erzeugt Aufmerksamkeit, dadurch Sichtbarkeit und einen Wiedererkennungseffekt. Unternehmen bauen durch diese Faktoren Vertrauen bei ihrer Zielgruppe auf und wirken glaubwürdiger, als klassische Außenwerbung. Um (rechtssicher) Werbung auf privaten Fahrzeugen platzieren zu können, müssen ein paar Dinge der StVO und StVZO beachtet werden. Dieser Leitfaden soll dir dabei helfen deine Werbung passend zu gestalten, um keine möglichen Bußgelder, einen Kampagnenabbruch oder Reputationsschäden zu riskieren.
Warum rechtssichere und StVO-konforme Werbung auf privaten Autos für Unternehmen wichtig ist:
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- Rechtssicherheit: Keine Kampagnenstopps oder Bußgelder
- Planbarkeit: Skalierbare Kampagnen ohne Einzelfallrisiken
- Markenvertrauen: Seriöse, professionelle Außenwirkung
- Performance: Aufmerksamkeit ohne Ablenkung – bessere Werbewirkung
Denk daran: du willst mit deiner Werbung auf dich Aufmerksam machen, aber vor allem auch Vertrauen deiner Zielgruppe gewinnen. Das erreichst du nur, wenn du seriöse und professionelle Werbung nutzt.
Wie sollte deine Werbung aussehen und was solltest du bei der Gestaltung beachten?
Grundprinzip: Verkehrssicherheit hat immer Vorrang
Autowerbung ist rechtlich keine klassische Werbefläche, sondern Teil eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Dementsprechend muss sie StVO bzw. StVZO-konform sein. Aus diesem Grund darf die Werbung niemanden ablenken, gefährden oder irritieren. Außerdem darf sie keine Verkehrseinrichtungen nachahmen oder verdecken.
Alles, was diese Frage nicht eindeutig mit „Nein“ beantworten lässt, ist problematisch – unabhängig davon, wie kreativ oder aufmerksamkeitsstark das Motiv ist.
Was erlaubt ist
(ohne Gewähr)
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- Werbung auf der Motorhaube
- Werbung auf den Seitentüren
- Werbung auf den hinteren Seitenscheiben (sofern die Sicht nicht beeinträchtig wird)
- Werbung im Heckbereich (inklusive Heckscheibe, sofern die Sicht nicht beeinträchtig wird)
- Werbung auf den Außenspiegeln
- matte Folien
- statische Motive
- ruhige Werbeflächen
- klare, werbliche Gestaltung ohne amtliche Anmutung
Zulässig sind ausschließlich passive, statische Werbemittel.
Nicht geeignet sind Flächen, die für die Sicht des Fahrers relevant sind oder leicht andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.
Praxisregel: Werbung gehört dorthin, wo sie sichtbar ist – nicht dorthin, wo sie die Fahrzeugführung beeinflusst.
Was verboten ist
(ohne Gewähr)
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- Werbung auf der Frontscheibe
- Werbung auf den vorderen Seitenscheiben
- Ähnlichkeit zu Verkehrszeichen
- Aufmerksamkeit darf nicht technisch erzeugt werden, durch:
- LED-Elemente oder Displays
- blinkende, wechselnde Motive oder Elemente
- stark reflektierende oder fluoreszierende Folien
- bewegliche Teile oder wechselnde Inhalte
Werbung darf niemals Pflichtbauteile beeinträchtigen. Diese sind:
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- Kennzeichen
- Beleuchtung (Front-, Brems-, Blink- und Rücklichter)
- Reflektoren und Rückstrahler
- amtliche Plaketten
Selbst transparente Folien sind hier nicht erlaubt.
Warum regelkonforme Werbung für dich von Vorteil ist:
- Sichtbarkeit: ein Design, viele Fahrzeuge
- Rechtssicherheit: geringes Risiko von Bußgeldern oder Unterbrechungen
- Markenwirkung: seriöse, professionelle Wahrnehmung
- Vertrauen: Werbung auf privaten Autos, nicht auf anonymen Flächen
- Effizienz: hohe Reichweite, bei geringeren Kosten
Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Blogbeitrags wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und dienen ausschließlich der allgemeinen Information rund um das Thema StVO‑konforme Autowerbung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Informationen übernommen. Gesetzliche Regelungen, Auslegungen durch Behörden sowie die Praxis der Ordnungsämter können sich ändern oder regional unterschiedlich gehandhabt werden.
Unternehmen wird empfohlen, geplante Werbemaßnahmen im Zweifel vorab rechtlich prüfen zu lassen, insbesondere bei Sondergestaltungen oder großflächigen Kampagnen.
Dieser Beitrag begründet keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der enthaltenen Informationen getroffen werden.
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